Reise- und Zahlungsbedingungen 2012/2013
Reise- und Zahlungsbedingungen für Deutschland
1.
Vertragspartner
Die
nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln
die Rechtsbeziehungen des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter (im
folgenden „Royal Caribbean“ genannt, vgl. auch Ziff. 21) entstehenden Vertragsverhältnisses
zur Durchführung von Pauschalreisen, insbesondere für Schiffskreuzfahrten.
Eventuelle Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1 Mit seiner
Reiseanmeldung bietet der Kunde Royal Caribbean den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung
mitbenannten Teilnehmer. Royal Caribbean bittet, auf eine konkrete Übermittlung
der Namen zu achten. Auch und besonders die Vornamen müssen stets überprüft
werden, damit die Namen auf den Reisedokumenten mit den Namen in Pass oder
Personalausweis übereinstimmen.
2.2
Reiseprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von Royal Caribbean
herausgegeben werden, sind für Royal Caribbean und dessen Leistungspflicht
nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem
Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der
Leistungspflicht von Royal Caribbean gemacht werden.
2.3 Der Vertrag
kommt mit der Annahmeerklärung zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
wird Royal Caribbean dem Kunden mit der Reisebestätigung eine schriftliche
Reisebestätigung übermitteln. Gleichzeitig erhält der Kunde seinen
Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Der Reisevertrag kommt mit Wirkung
für alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen
zustande, welche der Kunde mit der Wirkung für alle von ihm benannten
Teilnehmer anerkennt. Sollten dem Kunden die Reise- und Zahlungsbedingungen bei
seiner Reiseanmeldung nicht vorliegen, übersendet Royal Caribbean diese mit der
Reisebestätigung/Rechnung. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen
den Reise- und Zahlungsbedingungen (bei kurzfristigen Buchungen, das heißt
innerhalb von 28 Tagen vor Reiseantritt, unverzüglich), ist der Reisevertrag zu
diesen Bedingungen zustande gekommen. Im Falle des Widerspruchs bleibt der
Reisevertrag ohne Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen wirksam.
2.4 Weicht der
Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt hierin ein
neues Angebot, an das Royal Caribbean für die Dauer von 14 Kalendertagen
gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das Angebot annehmen, was
auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen
worden.
2.5 Das
Mindestalter für alleinreisende Kunden beträgt 21 Jahre. Gäste im Alter bis
einschließlich 20 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 21-jährigen Erwachsenen
sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Ausgenommen hiervon sind
verheiratete Paare ab 18 Jahren, die eine Heiratsurkunde bei Buchung und
Einschiffung vorlegen. Kleinkinder dürfen nur dann an einer Kreuzfahrt teilnehmen,
wenn sie bei Reisebeginn mindestens sechs Monate alt sind. Bei einer
Kreuzfahrt, die eine Atlantik- oder Pazifiküberquerung beinhaltet, die nach
Hawaii, zu bestimmten Zielen in Südamerika oder bestimmten anderen Zielen
führt, müssen Kleinkinder bei Reisebeginn jedoch mindestens ein Jahr alt sein.
Bei Familien,
die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die
Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder
bis zu 6 Jahren geeignet.
2.6 Behinderte
Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Royal Caribbean ihre Behinderung mitteilen,
damit Royal Caribbean gewährleisten kann, dass die Reise ordnungsgemäß
durchgeführt werden kann (siehe auch Punkt 9.2).
2.7 Besteht bei
Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein
Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an Royal Caribbean Frankfurt
zu übersenden und auch zum Check-In mitzubringen.
3.
Prospektangaben
Die in diesem
Prospekt enthaltenen Angaben sind für Royal Caribbean bindend. Royal Caribbean
kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen erklären.
Eine Preisanpassung ist insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:
- aufgrund
einer Erhöhung der Beförderungskosten durch einen Zuschlag auf den Reisepreis
jedes Reiseteilnehmers für Kurz-, Mittel- und Langstrecken-Flüge, der Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren, oder einer Änderung
der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des
Prospektes,
-
wenn die vom
Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den
Einkauf bzw. Übertragung zusätzlicher Kontingente aus anderen Ländern nach
Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
4. Bezahlung
4.1 Die
Zahlungen des Kunden sind gemäß § 651 k BGB abgesichert, weil der Kunde von
Royal Caribbean mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein
erhalten hat. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Reisepreissicherungsscheins
eine Anzahlung in Höhe von 1 0 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die
Restzahlung wird in jedem Fall 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Reisepreissicherungsschein
übergeben ist. Falls eine Pauschalreise gebucht wird, die nicht in diesem
Katalog enthalten ist, kann eine abweichende Anzahlung vereinbart werden,
insbesondere wenn der Kunde bei Vertragsschluss bereits ein Flugticket (auch in
elektronischer Form) oder eine Vorgangsnummer der Fluggesellschaft für das
ticketlose Fliegen als Flugberechtigung erhalten hat.
4.2 Leistet der
Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Royal Caribbean berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 8.1 zu belasten.
4.3 Einige
wenige ausländische Flughäfen behalten sich das Recht vor, bei Abreise eine
Zusatzgebühr zu erheben. Da diese Gebühren ständigen Schwankungen unterliegen,
können diese nicht in den Reisepreis einkalkuliert werden und müssen daher vor
Ort separat bezahlt werden.
5.
Leistungsumfang
Der Umfang der
vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung von Royal Caribbean, den
Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
6.
Leistungsänderungen
6.1 Änderungen
wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Royal Caribbean nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Royal Caribbean wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren. Im Falle einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
unverzüglich unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Royal Caribbean in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem
Angebot anzubieten. Der Kunde hat sein Recht unverzüglich nach Erklärung von Royal
Caribbean über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise
gegenüber Royal Caribbean geltend zu machen.
6.2 Über
notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen der
Kreuzfahrt, z.B. aus Sicherheits- oder
Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche
Kapitän. Ist ein Anreise- oder Abreiseflug Leistungsbestandteil der
Kreuzfahrtreise, können im Falle der Absage eines Linienfluges oder der
Nichteinhaltung des Flugplans durch die Fluggesellschaft ein Wechsel der Fluggesellschaft,
des Fluggeräts oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden.
Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher Wechsel/Abänderung
ausdrücklich vorbehalten.
7.
Preisänderungen/Preiserhöhungen
Preisänderungen
sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten,
insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-
oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse möglich. Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet:
Bei der
Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere der Treibstoffkosten, kann Royal Caribbean den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.
a) Bei einer
auf den Sitzplatz/das Kabinenbett bezogenen Erhöhung kann Royal Caribbean vom
Kunden den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Soweit vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert
wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann Royal Caribbean vom Kunden verlangen.
Werden die bei
Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren
Royal Caribbean gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,
auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt
werden.
Verändern sich
die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass
sich Kosten für die Reise erhöhen, so ist Royal Caribbean berechtigt, die
tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für die Reise vom Kunden zu
fordern.
Eine Erhöhung
ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als
4 Monate liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird der Kunde
unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in
Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor
Reiseantritt möglich, Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei
einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
gleichwertigen Reise aus dem Programm von Royal Caribbean zu verlangen, wenn
Royal Caribbean in der Lage ist, dem Kunden eine solche anzubieten. Der Kunde
hat die Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über die Preiserhöhung Royal
Caribbean gegenüber geltend zu machen.
8. Rücktritt
durch den Reisegast, Umbuchung und Ersatzreisender
8.1 Rücktritt
durch den Reisegast
Der Kunde kann
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Kündigungserklärung
sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt
der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgeblich für den
Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Royal
Caribbean.
Tritt der Kunde
vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, kann Royal Caribbean
Ersatz seiner Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei
der Berechnung der Rücktrittspauschalen hat Royal Caribbean gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnliche, mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen berücksichtigt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, Royal Caribbean
gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden
entstanden ist.
In der Regel
belaufen sich die Rücktrittskosten, die Royal Caribbean für ihre Reise fordern
muss – jeweils pro Person – auf:
Bei
Eigenanreise, Busanreise oder Flugprogramm „EasyFly“, mit Ausnahme des
„QuickFly“ Programms:
- Rücktritt bis
zum 60. Tag vor Reiseantritt 10 % des
Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 59. und 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des
Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 14. und 08. Tag vor Reiseantritt 75 % des
Reisepreises
- Rücktritt ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90 % des
Reisepreises
Bei Anreisen mit dem Flugprogramm „QuickFly“, oder bei Vermischung beider Flugprogramme:
- Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 % des
Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor Reiseantritt 65 % des
Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 14. und 08. Tag vor Reiseantritt 80 % des
Reisepreises
- Rücktritt ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90 % des
Reisepreises
Soweit eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen) nicht
mehr an einer Reise teilnehmen wollen (Stornierung), so ist die Stornierung der
gesamten Kabine, verbunden mit der Neubuchung für die verbleibenden Reisegäste,
erforderlich. Royal Caribbean wird sich das durch die Verwendung der
ursprünglichen Reiseleistung Erlangte, sowie evtl. ersparte Aufwendungen, anrechnen
lassen. Bei der Neubuchung einer Kabine zur Einzelbelegung beträgt der Zuschlag,
den Royal Caribbean berechnet, 100% des Kabinenpreises.
8.2
Namensänderung/Ersatzreisende
Bei Änderungen
des Namens oder Nennung einer Ersatzperson muss Royal Caribbean Ihnen die entstehenden
Mehrkosten berechnen, inkl. der Mehrkosten seitens Drittanbietern (Flug,
Hotel). Für den Mehraufwand im Hause von Royal Caribbean entsteht in jedem Fall
zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 60,– je Reisendem. Als
Namensänderung gilt jede Veränderung der Schreibweise des Vor- oder Zunamens.
Die Angabe einer Ersatzperson oder einer Namensänderung ist nur möglich,
solange das Schiff nicht für solche Änderungen gesperrt ist. Soweit eine solche
Änderung nach diesem Zeitpunkt erforderlich ist, muss die Reise ersatzlos
storniert werden. Sollte dies der Fall gewesen sein, werden keine
Rücktrittskosten in Rechnung gestellt.
8.3 Umbuchung
Ein Anspruch
des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Schiffs, des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beförderungsart
(z.B. Wechsel der Kabinenkategorie,
Änderung der Ausreise etc.) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden trotzdem
eine Umbuchung vorgenommen, so wird Royal Caribbean dem Kunden die entstehenden
Mehrkosten berechnen. Umbuchungen werden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch
der Reisepreis reduziert. Für den Mehraufwand seitens Royal Caribbean entsteht
zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 20,– pro Person, wenn der
entsprechende Wunsch des Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn
vorliegt und eine entsprechende Änderung möglich ist. Änderungen ab dem 60. Tag
vor Reiseantritt sowie Änderungen zum Zwecke der Preisreduzierung sind nur nach
vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Es gelten dann die obigen Rücktrittskostenpauschalen
(siehe Ziffer 8.1).
9.
Vertragsbeendigung durch den Reiseveranstalter
9.1 Royal
Caribbean kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der
Reise ungeachtet einer Abmahnung von Royal Caribbean nachhaltig stört oder wenn
sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren
Handlungen des Kunden. Gleiches gilt bei Nichtbefolgung der „Guest Vacation
Policy“ (z.B. Waffen- oder Drogenbesitz,
Gewalttätigkeit, beleidigendes Verhalten). Über die „Guest Vacation Policy“
wird der Kunde zu Beginn der Kreuzfahrt informiert. Die „Guest Vacation Policy“
ist auch vorab unter www.royalcaribbean.de erhältlich und ist wesentlicher
Bestandteil der Reisebedingungen.
9.2 Lässt der
geistige oder körperliche Zustand eines Kunden nach dem pflichtgemäßen Ermessen
der medizinischen Berater der Royal Caribbean eine Reise bzw. Weiterreise nicht
zu, weil der Kunde reiseunfähig ist oder eine Gefahr für sich selbst oder
Dritte darstellt, kann der Reisevertrag jederzeit gekündigt werden und die weitere
Beförderung verweigert werden.
Weiterhin hat
Royal Caribbean das Recht, einen Reisevertrag zu kündigen bzw. die Beförderung
zu verweigern, soweit Kundinnen bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche
erreicht haben oder während der Reise erreichen würden.
9.3 Soweit der
Kunde seine vertragliche Verpflichtung verletzt, Royal Caribbean bereits vor
der Abreise Passdaten zur Weitergabe an die entsprechenden Einreisebehörden zu
übermitteln, kann der Reisevertrag ohne Setzung einer weiteren Frist gekündigt
bzw. die Beförderung verweigert werden.
9.4 Soweit aus
den o.g. Gründen ein Reisevertrag von Royal
Caribbean gekündigt und eine weitere Beförderung verweigert wird, so behält
Royal Caribbean den Anspruch auf den Reisepreis. Royal Caribbean lässt sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen,
die Royal Caribbean aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangt. Für eventuell entstehende Mehrkosten des Kunden
steht Royal Caribbean nicht ein. Insbesondere trägt der Kunde Mehraufwendungen
für einen Rücktransport an seinen Heimatort selbst.
10. Haftung des
Reiseveranstalters
10.1 Royal
Caribbean haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes
für
- die
gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die
sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die
Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen
Reiseleistungen;
- die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter
Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und
-ortes.
10.2
Vertragliche Haftungsbeschränkung
Eine Haftung
von Royal Caribbean für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht
Körperschäden sind, sind insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt (§ 651 h BGB),
a) soweit ein
Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Royal Caribbean
herbeigeführt wird oder
b) soweit Royal
Caribbean für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische
Haftung Royal Caribbeans für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis des Kunden
beschränkt.
Soweit dem
Kunden aufgrund zwingender internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften darüber hinaus gehende Ansprüche zustehen
sollten, bleiben diese von der Beschränkung unberührt (z.B. Montrealer Übereinkommen, 2.
Seerechtsänderungsgesetz).
10.3
Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Eine Haftung
von Royal Caribbean ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf
die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist (z.B. Montrealer Übereinkommen, 2.
Seerechtsänderungsgesetz).
10.4 Haftung
für Fremdleistungen
Royal Caribbean
haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort etc.), wenn diese Leistungen
in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter
Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet
werden.
10.5 Royal
Caribbean haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch sein verspätetes
Eintreffen am Schiff entstehen, sofern Royal Caribbean die Beförderung zum
Schiff nicht vertraglich geschuldet hat. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie
für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und
auf eigenes Risiko unternommen werden. Der Kapitän ist nicht verpflichtet, auf
eventuell verspätete Kunden zu warten.
11. Mängelrüge
und Voraussetzung bei Kündigung wegen Schlechtleistung
Der Kunde ist
verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel gegenüber Royal Caribbean unverzüglich
anzuzeigen. Vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) muss der Kunde
Royal Caribbean eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen, sofern die
Abhilfe nicht unmöglich ist oder von Royal Caribbean verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
12.
Ausschlussfristen
Der Kunde ist
mit Ansprüchen Royal Caribbean gegenüber ausgeschlossen, soweit er diese nicht
innerhalb der folgenden Fristen möglichst schriftlich gegenüber Royal Caribbean
geltend macht, wobei Reisebüros nicht zur Annahme von Anspruchsanmeldungen
bevollmächtigt sind. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang
mit Flügen. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12.1
Vertragliche Ansprüche
Sämtliche in
Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche muss der Kunde innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei Royal
Caribbean geltend machen, es sei denn, der Kunde war an der Einhaltung der
Frist ohne sein Verschulden gehindert.
12.2 Ansprüche
aus unerlaubter Handlung, soweit kein Personenschaden vorliegt
Ansprüche aus
unerlaubter Handlung müssen, soweit es sich um keinen Personenschaden handelt,
innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende möglichst
schriftlich Royal Caribbean gegenüber geltend gemacht werden, es sei denn, der
Kunde war an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert.
12.3 Ansprüche
aus unerlaubter Handlung bei Personenschaden
Bei
Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Royal Caribbean
möglichst schriftlich, innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem
Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger und schädigendem
Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte
bestehen müssen.
Bei einer
späteren Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis oder einem späterem
Zeitpunkt, an dem eine Kenntnis hätte bestehen müssen, sind Ansprüche aus
unerlaubter Handlung bei Royal Caribbean möglichst schriftlich innerhalb von
einem Monat nach diesem Zeitpunkt geltend zu machen. Dies gilt keinesfalls,
soweit ein Schaden durch Royal Caribbean oder deren Erfüllungsgehilfen grob
verschuldet wurde oder der Kunde an der Einhaltung der Frist ohne sein
Verschulden gehindert war.
13. Verjährung
13.1
Vertragliche Ansprüche
Vertragliche
Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von Royal Caribbean beruhen, verjähren in zwei Jahren. Alle übrigen vertraglichen
Ansprüche verjähren in einem Jahr.
13.2 Ansprüche
aus unerlaubter Handlung
Ansprüche aus
unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder
der Freiheit vorliegt und diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von
Royal Caribbean verursacht wurden, verjähren in einem Jahr.
13.3 Die
Verjährung vertraglicher Ansprüche beginnt mit dem Tag, der dem Tag des
vertraglichen Reiseendes folgt.
13.4 Schweben
zwischen dem Kunden und Royal Caribbean Verhandlungen über den Anspruch oder
die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der
Kunde oder Royal Caribbean die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14.
Abtretungsverbot
Ausgeschlossen
ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, auch
Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der
Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
15. Kündigung
des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise
infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch
Royal Caribbean den Vertrag gemäß §651j BGB kündigen.
16. Pass-,
Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Royal Caribbean
wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in denen die
Reisen angeboten sind, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen
vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft. Diese Informationen gelten ohne Besonderheiten in
der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit).
Bei
pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter
hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen.
Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher
Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Kunden
zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des
erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder
einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die
Bestimmungen in den Abschnitten „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen,
Ersatzperson“ und „Rücktritt durch den Reiseveranstalter“ entsprechend.
17. Ausführende
Fluggesellschaft
Die
EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet Royal Caribbean, den Kunden
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen
der gebuchten Reise zu erbringenden Flüge bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der
Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt Royal
Caribbean dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die
wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen. Sobald Royal Caribbean
weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Royal Caribbean
den Kunden darüber informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Royal Caribbean den Kunden
über den Wechsel informieren. Royal Caribbean wird unverzüglich alle
angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch
wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der
Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die
Internetseite
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar.
18.
Reiserücktrittskostenversicherung
Eine
Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Royal
Caribbean empfiehlt dringend, eine solche Versicherung bei Buchung
abzuschließen.
19. Datenschutz
und Allgemeines
19.1 Die
personenbezogenen Daten, die der Kunde Royal Caribbean zur Verfügung stellt,
werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung
erforderlich ist.
19.2 Die
Einzelheiten der Reiseausschreibung entsprechen dem Stand ihrer Verfassung. Ein
Irrtum wird vorbehalten. Insbesondere für Schreib- und Rechenfehler wird nicht
gehaftet. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen Royal Caribbean zur Anfechtung
des Reisevertrages. Royal Caribbean haftet nicht für Angaben in Reiseausschreibungen
Dritter, auf deren Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit
sie nicht überprüfen konnte. Reisebüros sind von Royal Caribbean nicht bevollmächtigt,
Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in
Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung
hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des
Reisevertrages abändern.
20.
Gerichtsstand & Rechtswahl
20.1 Der Kunde
kann Royal Caribbean in Frankfurt am Main (Deutschland) verklagen.
20.2 Für Klagen
von Royal Caribbean gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für
Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand Frankfurt vereinbart.
20.3 Auf das
gesamte Rechtsverhältnis, insbesondere auf das Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden und Royal Caribbean findet deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen
des Kunden gegen Royal Caribbean im Ausland für die Haftung von Royal Caribbean
dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des
Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung, soweit dies rechtlich zulässig
ist.
20.4 Die
vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich
nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den
Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind,
etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag
anwendbare nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der
Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als diese Bestimmungen oder die
entsprechenden deutschen Vorschriften.
21. Reiseveranstalter
Reiseveranstalter ist Royal Caribbean Cruises Ltd. Miami vertreten durch RCL Cruises Ltd., Zweigniederlassung Frankfurt am Main, sofern es sich nicht um
Kreuzfahrten mit den Schiffen Legend of the Seas®, Splendour of the Seas®,
Vision of the Seas®, Independence of the Seas®, Rhapsody of the Seas®, Liberty
of the Seas®, Grandeur of the Seas®, Adventure of the Seas®, Mariner of the
Seas® oder Navigator of the Seas® handelt.
In diesem Fall ist Reiseveranstalter die RCL Cruises Ltd.
UK, vertreten durch RCL Cruises Ltd., Zweigniederlassung Frankfurt am Main.
Bitte beachten Sie hierzu ergänzend die Angaben bei Ihrer Buchung und den Reiseunterlagen.
Brilliance of the Seas® wird von RCL (GB) Ltd. betrieben und ist ein Tochterunternehmen von
Royal Caribbean Cruises Ltd.®
Royal
Caribbean International, Royal Caribbean, Crown & Anchor, Oasis of the
Seas, Allure of the Seas, Independence of the Seas, Freedom of the Seas,
Liberty of the Seas, Adventure Ocean, Jewel of the Seas, Serenade of the Seas,
Mariner of the Seas, Brilliance of the Seas, Radiance of the Seas, Explorer of
the Seas, Voyager of the Seas, Vision of the Seas, Navigator of the Seas,
Rhapsody of the Seas, Grandeur of the Seas, Enchantment of the Seas, Legend of
the Seas, Splendour of the Seas, Monarch of the Seas, Majesty of the Seas,
Adventure of the Seas, CocoCay, Labadee, GolfAhoy!, SuperCharge, SeaPass,
Viking Crown Lounge, Royal Caribbean Cruises sind eingetragene Warenzeichen von
Royal Caribbean Cruises Ltd.®
Reise- und Zahlungsbedingungen für Österreich
1. Vertragspartner
Die nachstehenden Reisebedingungen
ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen des
zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter (im folgenden „Royal Caribbean“
genannt, vgl. auch Ziff. 19) entstehenden Vertragsverhältnisses zur
Durchführung von Pauschalreisen, insbesondere für Schiffskreuzfahrten.
Eventuelle Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1 Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Kunde Royal Caribbean
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt auch für
alle in der Anmeldung mitbenannten Teilnehmer. Royal Caribbean bittet, auf eine
konkrete Übermittlung der Namen zu achten. Auch und besonders die Vornamen
müssen stets überprüft werden, damit die Namen auf den Reisedokumenten mit den
Namen in Pass oder Personalausweis übereinstimmen.
2.2 Reiseprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von
Royal Caribbean herausgegeben werden, sind für Royal Caribbean und dessen
Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum
Inhalt der Leistungspflicht von Royal Caribbean gemacht werden.
2.3 Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung zustande. Bei
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Royal Caribbean dem Kunden eine
Reisebestätigung übermitteln. Gleichzeitig erhält der Kunde seinen
Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Der Reisevertrag kommt mit
Wirkung für alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser
Reisebedingungen zustande, welche der Kunde mit der Wirkung für alle von ihm
benannten Teilnehmer anerkennt. Sollten dem Kunden die Reise- und
Zahlungsbedingungen bei seiner Reiseanmeldung nicht vorliegen, übersendet Royal
Caribbean diese mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widerspricht der Kunde nicht
innerhalb von 10 Tagen den Reise- und Zahlungsbedingungen (bei kurzfristigen
Buchungen, das heißt innerhalb von 28 Tagen vor Reiseantritt, unverzüglich),
ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. Im Falle des
Widerspruchs bleibt der Reisevertrag ohne Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen
wirksam.
2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an das Royal Caribbean für die
Dauer von 14 Kalendertagen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde
das Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist
kein Reisevertrag abgeschlossen worden.
2.5 Das Mindestalter für alleinreisende Kunden beträgt 21
Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 20 Jahre müssen in Begleitung eines
mindestens 21-jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht
ist. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren, die eine
Heiratsurkunde bei Buchung und Einschiffung vorlegen. Kleinkinder dürfen nur
dann an einer Kreuzfahrt teilnehmen, wenn sie bei Reisebeginn mindestens sechs
Monate alt sind. Bei einer Kreuzfahrt, die eine Atlantik- oder Pazifiküberquerung
beinhaltet, die nach Hawaii, zu bestimmten Zielen in Südamerika oder bestimmten
anderen Zielen führt, müssen Kleinkinder bei Reisebeginn jedoch mindestens ein
Jahr alt sein.
Bei Familien, die ihre Kinder in einer
gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander
liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren geeignet.
Bei Familien, die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren geeignet.
2.6 Behinderte Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung
Royal Caribbean ihre Behinderung mitteilen, damit Royal Caribbean gewährleisten
kann, dass die Reise ordnungsgemäß durchgeführt werden kann (siehe auch Punkt
9.2).
2.7 Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis
zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf
englisch) an Royal Caribbean Frankfurt zu übersenden und auch zum Check-In
mitzubringen.
3. Prospektangaben
Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben
sind für Royal Caribbean bindend. Royal Caribbean kann jedoch vor Vertragsschluss
vom Prospekt abweichende Änderungen erklären. Eine Preisanpassung ist
insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:
- aufgrund einer Erhöhung der
Beförderungskosten durch einen Zuschlag auf den Reisepreis jedes
Reiseteilnehmers für Kurz-, Mittel- und Langstrecken-Flüge, der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des
Prospektes,
- wenn die vom Kunden gewünschte und im
Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf bzw. Übertragung
zusätzlicher Kontingente aus anderen Ländern nach Veröffentlichung des
Prospektes verfügbar ist.
4. Bezahlung
4.1 Die Zahlungen des Kunden sind gemäß § 651 k BGB
abgesichert, weil der Kunde von Royal Caribbean mit der Reisebestätigung den
Reisepreissicherungsschein erhalten hat. Nach Vertragsschluss wird gegen
Aushändigung des Reisepreissicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 10 %
des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn
fällig, sofern der Reisepreissicherungsschein, der diesen Zahlungstermin
absichert, übergeben ist. Falls eine Pauschalreise gebucht wird, die nicht in
diesem Katalog enthalten ist, kann eine abweichende Anzahlung vereinbart
werden, insbesondere wenn der Kunde bei Vertragsschluss bereits ein Flugticket
(auch in elektronischer Form) oder eine Vorgangsnummer der Fluggesellschaft für
das ticketlose Fliegen als Flugberechtigung erhalten hat.
4.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Royal
Caribbean berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8.1 zu
belasten.
4.3 Einige wenige ausländische Flughäfen behalten sich das
Recht vor, bei Abreise eine Zusatzgebühr zu erheben. Da diese Gebühren
ständigen Schwankungen unterliegen, können diese nicht in den Reisepreis
einkalkuliert werden und müssen daher vor Ort separat bezahlt werden.
5. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen
und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils
maßgeblichen Ausschreibung von Royal Caribbean, den Reiseunterlagen, insbesondere
der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
6. Leistungsänderungen
6.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und von Royal Caribbean nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der Reise nicht beeinträchtigen. Royal Caribbean wird den Kunden über
wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unverzüglich unentgeltlich
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Royal Caribbean in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der
Kunde hat sein Recht unverzüglich nach Erklärung von Royal Caribbean über die
Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise gegenüber Royal Caribbean
geltend zu machen.
6.2 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten und/oder
der Routen der Kreuzfahrt, z.B. aus Sicherheits-
oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche
Kapitän. Ist ein Anreise- oder Abreiseflug Leistungsbestandteil der
Kreuzfahrtreise, können im Falle der Absage eines Linienfluges oder der
Nichteinhaltung des Flugplans durch die Fluggesellschaft ein Wechsel der
Fluggesellschaft, des Fluggeräts oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens
erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher
Wechsel/Abänderung ausdrücklich vorbehalten.
7. Preisänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, den mit
der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig
sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem
Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der
Beförderungskosten – etwa der Treibstoffkosten – der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und
entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende
Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse.
Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen
ist diese an den Reisenden weiterzugeben.
Innerhalb der Zweimonatsfrist können
Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung
im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden.
Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt
es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen
der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des
neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren
Umstände unverzüglich zu erklären.
Bei Änderung des Reisepreises um mehr als
10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls
möglich.
Werden die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Angaben wie Hafen- oder Flughafengebühren Royal
Caribbean gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, auf
den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Verändern sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die
Reise erhöhen, so ist Royal Caribbean berechtigt, die tatsächlich hierdurch
entstandenen Mehrkosten für die Reise vom Kunden zu fordern.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte
eine Preisänderung erfolgen, wird der Kunde unverzüglich mit genauen Angaben
zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist
eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich,
Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von
mehr als 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise
aus dem Programm von Royal Caribbean zu verlangen, wenn Royal Caribbean in der
Lage ist, dem Kunden eine solche anzubieten. Der Kunde hat die Rechte unverzüglich
nach Erhalt der Erklärung über die Preiserhöhung Royal Caribbean gegenüber
geltend zu machen.
8. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung und Ersatzreisender
8.1 Rücktritt ohne Stornogebühr
Der Kunde kann abgesehen von den
gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten vor Beginn der Leistung zurücktreten,
wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis
zählt, einer erheblichen Änderung unterliegen. Eine erhebliche Änderung liegt
bei der Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der
Reiseveranstaltung sowie bei einer vorgenommenen Erhöhung des Reisepreises um
mehr als 10 Prozent vor. Royal Caribbean hat in diesen Fällen keine Ansprüche gegen
den Kunden.
Royal Caribbean ist verpflichtet, dem
Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn über die
bestehenden Wahlmöglichkeiten, entweder die Änderung zu akzeptieren oder vom
Vertrag zurückzutreten, zu belehren. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich
auszuüben.
8.2 Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann anstelle der
Rücktrittsmöglichkeit nach 8.1 und bei Stornierung von Royal Caribbean ohne
Verschulden des Kunden, anstelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen
Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen
Reiseveranstaltung verlangen, sofern Royal Caribbean zur Erbringung dieser
Leistung in der Lage ist.
Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht
dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des
Vertrages zu, sofern nicht ein Fall des 9.1 bis 9.4 zur Anwendung kommt.
8.3 Rücktritt mit Stornogebühr:
Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt
Royal Caribbean oder dem Reisebüro, bei welchem die Reise gebucht wurde, mitteilen,
dass er vom Vertrag zurücktritt. Die Rücktrittserklärung sollte mittels
eingeschriebenen Briefes oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher
Erklärung erfolgen. Die Stornogebühr steht in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der
Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Gesamtpreis aller vertraglich vereinbarten
Leistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht
gemäßigt werden. Es gilt folgender Stornosatz jeweils pro Person:
Bei Eigenanreise, Busanreise oder
Flugprogramm „EasyFly“, mit Ausnahme des „QuickFly“ Programms:
- Rücktritt bis zum 60. Tag vor
Reiseantritt 10 % des Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 59. und 30. Tag
vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag
vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 14. und 08. Tag
vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
- Rücktritt ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90 % des
Reisepreises
Bei Anreisen mit dem Flugprogramm
„QuickFly“, oder bei Vermischung beider Flugprogramme:
- Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 14. und 08. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
- Rücktritt ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90 % des
Reisepreises
Soweit eine oder mehrere Personen aus
einer Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen) nicht mehr an einer Reise
teilnehmen wollen (Stornierung), so ist die Stornierung der gesamten Kabine, verbunden
mit der Neubuchung für die verbleibenden Reisegäste, erforderlich. Royal
Caribbean wird sich das durch die Verwendung der ursprünglichen Reiseleistung
erlangte sowie evtl. ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Bei der Neubuchung
einer Kabine zur Einzelbelegung beträgt der Zuschlag, den Royal Caribbean
berechnet, 100% des Kabinenpreises.
8.4 Namensänderung/Ersatzreisende
Bei Änderungen des Namens oder Nennung
einer Ersatzperson muss Royal Caribbean Ihnen die entstehenden Mehrkosten
berechnen, inkl. der Mehrkosten seitens Drittanbietern (Flug, Hotel). Für den
Mehraufwand im Hause von Royal Caribbean entsteht in jedem Fall zusätzlich eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 60,– je Reisendem. Als Namensänderung
gilt jede Veränderung der Schreibweise des Vor- oder Zunamens. Die Angabe einer
Ersatzperson oder einer Namensänderung ist nur möglich, solange das Schiff
nicht für solche Änderungen gesperrt ist. Soweit eine solche Änderung nach
diesem Zeitpunkt erforderlich ist, muss die Reise ersatzlos storniert werden.
Sollte dies der Fall gewesen sein, werden keine Rücktrittskosten in Rechnung
gestellt.
8.5 Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach
Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Schiffs, des
Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beförderungsart (z.B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Ausreise
etc.) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden trotzdem eine Umbuchung vorgenommen,
so wird Royal Caribbean dem Kunden die entstehenden Mehrkosten berechnen.
Umbuchungen werden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch der Reisepreis
reduziert. Für den Mehraufwand seitens Royal Caribbean entsteht zusätzlich eine
Bearbeitungsgebühr von € 20,– pro Person, wenn der entsprechende Wunsch
des Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt und eine
entsprechende Änderung möglich ist. Änderungen ab dem 60. Tag vor Reiseantritt
sowie Änderungen zum Zwecke der Preisreduzierung sind nur nach vorherigem
Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Es gelten dann die obigen Rücktrittskostenpauschalen
(siehe Ziffer 8.1).
9. Vertragsbeendigung durch den Reiseveranstalter
9.1 Royal Caribbean kann den Reisevertrag kündigen, wenn der
Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Royal Caribbean
nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies
gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Gleiches gilt bei
Nichtbefolgung der „Guest Vacation Policy“ (z.B. Waffen- oder Drogenbesitz, Gewalttätigkeit,
beleidigendes Verhalten). Über die „Guest Vacation Policy“ wird der Kunde zu
Beginn der Kreuzfahrt informiert. Die „Guest Vacation Policy“ ist auch vorab
unter www.royalcaribbean.at erhältlich und ist wesentlicher Bestandteil der
Reisebedingungen.
9.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden
nach dem pflichtgemäßen Ermessen der medizinischen Berater der Royal Caribbean
eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Kunde reiseunfähig ist oder eine
Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt, kann der Reisevertrag jederzeit
gekündigt werden und die weitere Beförderung verweigert werden.
Weiterhin hat Royal Caribbean das Recht,
einen Reisevertrag zu kündigen bzw. die Beförderung zu verweigern, soweit Kundinnen
bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben oder während der
Reise erreichen würden.
9.3 Soweit der Kunde seine vertragliche Verpflichtung verletzt,
Royal Caribbean bereits vor der Abreise Passdaten zur Weitergabe an die
entsprechenden Einreisebehörden zu übermitteln, kann der Reisevertrag ohne
Setzung einer weiteren Frist gekündigt bzw. die Beförderung verweigert werden.
9.4 Soweit aus den o.g.
Gründen ein Reisevertrag von Royal Caribbean gekündigt und eine weitere
Beförderung verweigert wird, behält Royal Caribbean den Anspruch auf den
Reisepreis. Royal Caribbean lässt sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die Royal Caribbean aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
Für eventuell entstehende Mehrkosten des Kunden steht Royal Caribbean nicht
ein. Insbesondere trägt der Kunde Mehraufwendungen für einen Rücktransport an
seinen Heimatort selbst.
10. Haftungsrechtliche Sondergesetze
Eine Haftung von Royal Caribbean ist
ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung
ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist (z.B. Montrealer Übereinkommen, 2. Seerechtsänderungsgesetz).
11. Gewährleistungsansprüche
11.1. Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft
erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit
einverstanden, dass ihm Royal Caribbean an Stelle seines Anspruches auf
Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung
erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise
erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige
Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet,
erbracht wird.
11.2. Schadensersatz
Verletzen Royal Caribbean oder seine
Gehilfen schuldhaft die Royal Caribbean aus dem Vertragsverhältnis obliegenden
Pflichten, so ist Royal Caribbean dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen
Schadens verpflichtet.
Soweit Royal Caribbean für andere Personen
als seine Angestellten einzustehen hat, haftet Royal Caribbean – ausgenommen in
Fällen eines Personenschadens – nur, wenn Royal Caribbean nicht beweist, dass
diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit trifft Royal Caribbean keine Haftung für Gegenstände, die
üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der
Umstände in Verwahrung genommen.
Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine
Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiterhin wird empfohlen, die
mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
11.3 Haftung für Fremdleistungen
Royal Caribbean haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort etc.), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe
des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet
werden.
11.4 Royal Caribbean haftet nicht für Kosten, die dem Kunden
durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen, sofern Royal Caribbean
die Beförderung zum Schiff nicht vertraglich geschuldet hat. Dies gilt für
Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern
Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. Der
Kapitän ist nicht verpflichtet, auf eventuell verspätete Kunden zu warten.
11.5. Mitteilung von Mängeln
Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung
des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten
von Royal Caribbean mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass Royal Caribbean ein
solcher bekannt gegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte
Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den
unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm
aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen
Schadenersatzansprüche schmälern. Royal Caribbean muss den Kunden aber
schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht
hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden
sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche
nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann.
Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten
entweder den jeweiligen Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaft)
oder direkt Royal Caribbean über Mängel zu informieren und Abhilfe zu
verlangen.
12. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von
Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte.
Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers
durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
13. Beendigung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Royal Caribbean kann vor Reisebeginn vom
Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird. Soweit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückgetreten wird,
wird der Reisepreis unverzüglich zurückerstattet. Soweit der Reisevertrag nach
Reisebeginn gekündigt wird, erhält der Kunde den Teil des Reisepreises zurück,
der den ersparten Aufwendungen entspricht.
14. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Royal Caribbean wird Staatsangehörige
eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in denen die Reisen angeboten
sind, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Diese Informationen gelten ohne Besonderheiten in der Person des
Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit).
Bei pflichtgemäßer Erfüllung der
Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Kunde die
Voraussetzungen für die Reise zu schaffen.
Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die
Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann
der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos
in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Bestimmungen in den Abschnitten
„Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzperson“ und „Rücktritt durch
den Reiseveranstalter“ entsprechend.
15. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05)
verpflichtet Royal Caribbean, den Kunden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flüge bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt Royal Caribbean dem Kunden die Fluggesellschaft
bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw.
durchführen. Sobald Royal Caribbean weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführen wird, wird Royal Caribbean den Kunden darüber informieren. Wechselt
die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird
Royal Caribbean den Kunden über den Wechsel informieren. Royal Caribbean wird
unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der
Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der
Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die
Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar.
16. Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist
im Reisepreis nicht eingeschlossen. Royal Caribbean empfiehlt dringend, eine solche
Versicherung bei Buchung abzuschließen.
17. Datenschutz und Allgemeines
17.1 Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Royal Caribbean
zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies
zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
17.2 Die Einzelheiten der Reiseausschreibung entsprechen dem
Stand ihrer Verfassung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Insbesondere für Schreib-
und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen
Royal Caribbean zur Anfechtung des Reisevertrages. Royal Caribbean haftet nicht
für Angaben in Reiseausschreibungen Dritter, auf deren Entstehung sie keinen
Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht überprüfen konnte. Reisebüros
sind von Royal Caribbean nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder
Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in
Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung hinaus gehen oder
im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages
abändern.
18. Gerichtsstand & Rechtswahl
18.1 Der Kunde kann Royal Caribbean in Frankfurt am Main
(Deutschland) verklagen.
18.2 Für Klagen von Royal Caribbean gegen den Kunden ist der
Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt vereinbart.
18.3 Auf das gesamte Rechtsverhältnis, insbesondere auf das
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Royal Caribbean findet deutsches
Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Royal Caribbean im Ausland
für die Haftung von Royal Caribbean dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet
wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und
Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung,
soweit dies rechtlich zulässig ist.
18.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und
insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem
Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt
oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare nicht abdingbare Bestimmungen
im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind
als diese Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
19. Reiseveranstalter
Reiseveranstalter
ist Royal Caribbean Cruises Ltd. Miami vertreten durch RCL Cruises Ltd.,
Zweigniederlassung Frankfurt am Main, sofern es sich nicht um Kreuzfahrten mit
den Schiffen: Legend of the Seas, Splendour of the Seas, Vision of the Seas,
Independence of the Seas, Rhapsody of the Seas, Liberty of the Seas, Grandeur
of the Seas, Adventure of the Seas, Mariner of the Seas oder Navigator of the
Seas handelt.
In
diesem Fall ist Reiseveranstalter die RCL Cruises Ltd. UK, vertreten durch RCL
Cruises Ltd., Zweigniederlassung Frankfurt am Main.
Bitte beachten Sie hierzu ergänzend die Angaben bei Ihrer Buchung und den Reiseunterlagen.
Brilliance of the Seas® wird von RCL (GB)
Ltd. betrieben und ist ein Tochterunternehmen von Royal Caribbean Cruises Ltd.®
Royal Caribbean International, Royal
Caribbean, Crown & Anchor, Oasis of the Seas, Allure of the Seas,
Independence of the Seas, Freedom of the Seas, Liberty of the Seas, Adventure
Ocean, Jewel of the Seas, Serenade of the Seas, Mariner of the Seas, Brilliance
of the Seas, Radiance of the Seas, Explorer of the Seas, Voyager of the Seas,
Vision of the Seas, Navigator of the Seas, Rhapsody of the Seas, Grandeur of
the Seas, Enchantment of the Seas, Legend of the Seas, Splendour of the Seas,
Monarch of the Seas, Majesty of the Seas, Adventure of the Seas, CocoCay,
Labadee, GolfAhoy!, SuperCharge, Sea Pass, Viking Crown Lounge, ShipShape,
Royal Caribbean Cruises sind eingetragene Warenzeichen von Royal Caribbean
Cruises Ltd.®
©2011, RCL Cruises Ltd. Alle Rechte
vorbehalten.
Reise- und Zahlungsbedingungen für die Schweiz
1. VertragspartnerDie nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die
gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen des zwischen dem
Kunden und dem Reiseveranstalter (im folgenden «Royal Caribbean» genannt, vgl.
auch Ziff. 21) entstehenden Vertragsverhältnisses zur Durchführung von
Pauschalreisen, insbesondere für Schiffskreuzfahrten. Eventuelle Abweichungen
in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.
2. Anmeldung/Reisebestätigung/Einschränkungen
2.1 Mit seiner Kreuzfahrtanmeldung bietet der Kunde
Royal Caribbean den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung
erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitbenannten Teilnehmer. Wir bitten, auf
eine korrekte Übermittlung der Namen zu achten. Auch und besonders die Vornamen
müssen stets überprüft werden, damit die Namen auf den Reisedokumenten mit den
Namen im Pass oder Personalausweis übereinstimmen.
2.2 Der Reisevertrag zwischen Royal Caribbean und dem
Kunden kommt mit der Bestätigung der persönlichen, telefonischen, schriftlichen,
oder elektronischen (Online) Anmeldung (Buchung) zu Stande. Meldet der Kunde
weitere Reiseteilnehmer, so steht der Kunde für die Vertragspflichten wie für
eigene Verpflichtungen ein. Diese allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle
Reiseteilnehmer.
2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an das Royal Caribbean für
die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der
Bindungsfrist Royal Caribbean die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z. B.
durch Zahlung oder Anzahlung des Reisepreises) erklärt.
2.4 Das Mindestalter für alleinreisende Kunden beträgt
21 Jahre. Gäste im Alter bis einschliesslich 20 Jahre müssen in Begleitung
eines mindestens 21-jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine
gebucht ist. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren, die eine
Heiratsurkunde bei Buchung und Einschiffung vorlegen. Kleinkinder dürfen nur
dann an einer Kreuzfahrt teilnehmen, wenn sie bei Reisebeginn mindestens sechs
Monate alt sind. Bei einer Kreuzfahrt, die eine Atlantik- oder
Pazifiküberquerung beinhaltet, die nach Hawaii, zu bestimmten Zielen in
Südamerika oder bestimmten anderen Zielen führt, müssen Kleinkinder bei
Reisebeginn jedoch mindestens ein Jahr alt sein. Bei Familien, die ihre Kinder in einer
gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander
liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren
geeignet.
2.5 Behinderte Kunden müssen bei ihrer
Kreuzfahrtanmeldung Royal Caribbean ihre Behinderung mitteilen.
Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist
bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf
englisch) an Royal Caribbean Frankfurt zu übersenden und auch zum Check-In
mitzubringen. Kundinnen, die bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche
erreicht haben, oder während der Reise erreichen würden, werden nicht mehr
befördert.
Royal Caribbean behält sich das Recht vor,
Kreuzfahrtanmeldungen von Kunden abzulehnen, die aufgrund ihrer Behinderung,
Krankheit oder Schwangerschaft nach dem Ermessen der medizinischen Berater von
Royal Caribbean die körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen für eine
Kreuzfahrt nicht erfüllen. Kreuzfahrtanmeldungen von körperbehinderten Kunden,
die sich nicht ohne fremde Hilfe fortbewegen können, können nur angenommen
werden, wenn die Begleitung durch eine weitere Person nachgewiesen wird, die
die erforderliche Hilfe zu leisten bereit und imstande ist.
3. Prospektangaben
Die in
diesem Prospekt enthaltenen Angaben sind für Royal Caribbean bindend. Royal
Caribbean kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen
erklären. Eine Preisanpassung ist insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:
- aufgrund einer Erhöhung der
Beförderungskosten durch einen Zuschlag auf den Reisepreis jedes
Reiseteilnehmers für Kurz-, Mittel- und Langstrecken-Flüge, der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes,
- wenn die vom Kunden gewünschte und im
Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf bzw. Übertragung
zusätzlicher Kontingente aus anderen Ländern nach Veröffentlichung des Prospektes
verfügbar ist.
- Die staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B.
Mehrwertsteuer)
- Ausserordentliche Preiserhöhung von Hotels
- Wechselkurs-Änderungen
4. Leistungsumfang
4.1 Die Leistungen von Royal Caribbean bestehen aus
der Beförderung und Unterbringung des Kunden in der von ihm gebuchten Kabine
des Kreuzfahrtschiffes, Vollpensionsverpflegung während der Kreuzfahrt, sowie
den fälligen Hafengebühren, jeweils nach Massgabe der Reisebeschreibung im
Katalog nebst sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen sowie
aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei
Widersprüchen ist die Reisebestätigung massgebend. Zum Leistungsumfang gehört auch
die Benutzung der nicht als gesondert kostenpflichtig gekennzeichneten
Bordeinrichtungen.
Leistungen des Schiffsarztes sind kein
Vertragsbestandteil. Ärztliche Leistungen und Medikamente werden dem Kunden in
Rechnung gestellt.
4.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind Flüge oder
sonstige Zubringerdienste vom Heimatort des Kunden zum Einschiffungshafen sowie
vom Ausschiffungshafen zurück, oder Hotelarrangements vor oder nach der
Kreuzfahrt, ausser wenn sie Teil der prospektmässig beschriebenen und/oder als
Vertragsinhalt bestätigten Kreuzfahrtreise sind. Vom Leistungsumfang nicht
erfasst sind ferner von Royal Caribbean lediglich vermittelte Landausflüge oder
Flüge während eines Landgangs (vgl. unten Ziffer 11.8 und 13).
5. Leistungsänderungen
5.1 Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne
Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu ändern. Dies
gilt sowohl für den Kreuzfahrtteil der Reise als auch für einen Flugreiseteil,
sofern letzterer Teil zur prospektmässig beschriebenen und/oder als
Vertragsbestandteil bestätigten Reiseleistung gehört.
5.2 Änderungen und Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen
und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Royal Caribbean wird den Kunden unverzüglich von
Änderungen in Kenntnis setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der
ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Im Fall einer nach
Vertragsabschluss erfolgenden, erheblichen Änderung einer wesentlichen
Kreuzfahrtleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag ohne
Rücktrittsgebühr zurückzutreten oder von Royal Caribbean im Rahmen von Treu und
Glauben die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise zu verlangen. Tritt
der Kunde die Reise in Kenntnis der Änderung an, ist eine auf die Änderung
gestützte Kündigung des Reisevertrages ausgeschlossen.
5.3 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten
und/oder der Routen der Kreuzfahrt, z. B. aus Sicherheits- oder
Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche
Kapitän. Ist ein Anreise- oder Abreiseflug Leistungsbestandteil der
Kreuzfahrtreise, können im Falle der Absage eines Linienfluges oder der
Nichteinhaltung des Flugplans durch die Fluggesellschaft ein Wechsel der
Fluggesellschaft, des Fluggeräts oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens
erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher
Wechsel/Abänderung ausdrücklich vorbehalten.
5.4 Royal Caribbean behält sich ausdrücklich vor, vor
Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die der
Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
5.5 Etwaige Abweichungen von unseren
Reisebedingungen/Gruppenbedingungen in den Vertragsbedingungen unserer
Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften oder Hotels) betreffend die
Mindestteilnehmerzahl, Namensmeldung, Anzahlungsregelung, Storno- und
Buchungsbedingungen, haben, soweit diese Abweichungen restriktiver oder
weitergehender für den Kunden sind als die entsprechende Regelung in unseren
Reisebedingungen/Gruppenbedingungen, insoweit Vorrang vor unseren Regelungen.
Dies gilt insbesondere bei Gruppenreisen. Die entsprechenden vorrangigen
Regelungen werden in unserer Reisebestätigung der Gruppe gesondert vermerkt und
somit Vertragsinhalt des betreffenden Reisevertrages.
5.6 Reisebüroprospekte sowie Prospekte von
Leistungsträgern (z. B. örtlichen Agenturen etc.) sind nicht Bestandteil des
Reisevertrages und daher für die vertraglichen Leistungen von Royal Caribbean
nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche
Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Royal
Caribbean gemacht wurden.
5.7 Reisebüros sind von Royal Caribbean nicht
bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über
die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die
Reservierungsbestätigung von Royal Caribbean hinaus gehen oder im Widerspruch
dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages mit Royal Caribbean
abändern.
6. Reisepreis und Bezahlung
6.1 Die Preise ergeben sich aus der Katalogangabe in
Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung und sind nach Massgabe der
nachstehenden Vorschriften ohne Skontoabzug auf eines der angegebenen Konten
einzuzahlen. Alle Kreuzfahrtpreise gelten pro Person bei Doppelbelegung einer
Kabine, falls nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei Einzelbelegung ist der
volle Kabinenpreis einer Doppelbelegung fällig und zahlbar.
6.2 Royal Caribbean hat das Insolvenzrisiko nach
gesetzlicher Massgabe bei einer Insolvenzschutzversicherung abgesichert. Sofern
der Kunde nicht bereits über den Garantiefonds der Schweizer Reisebranche
abgesichert ist, wird dem Kunden der entsprechende Sicherungsschein, der dem
Kunden einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung einräumt, auf
Anfrage ausgehändigt.
6.3 Auf seinen Wunsch erhält der Kunde entsprechend
der Verfügbarkeit von seinem Reisebüro oder von Royal Caribbean eine Option auf
die gewünschte Kreuzfahrt, die ihm die Möglichkeit zur Kreuzfahrtanmeldung als
Festbuchung gibt. Mit Eingang der Festbuchung ist eine Anzahlung von 10 % des
Reisepreises sofort fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen Übersendung der
Reisebestätigung/ Rechnung sowie des Sicherungsscheins. Der Restbetrag ist 30
Tage vor dem Einschiffungsdatum fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen
Aushändigung der vollständigen qualifizierten Reiseunterlagen. Ohne
vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung der
Reiseunterlagen. Sollte die Bezahlung später als 30 Tage vor der Abfahrt
erfolgen, so erfolgt der Sonderversand per Kurier auf Kosten des Kunden.
6.4 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor
Einschiffungsdatum bei Royal Caribbean eingehen, ist der Gesamtpreis der Reise
sofort zu zahlen, sofern Zug um Zug ein Sicherungsschein und vollständige
qualifizierte Reiseunterlagen ausgehändigt werden.
6.5 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht
vollständig bezahlt ist, gilt der Vertrag als aufgelöst mit der Folge, dass der
Kunde zum Reiseantritt nicht berechtigt ist. Royal Caribbean kann als
Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, wie nachstehend
in Ziffer 7.1 vereinbart.
7. Preiserhöhung
7.1 Royal Caribbean behält sich vor, die
ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise
- im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten (z. B.
Tarifänderungen von Transportunternehmen, Treibstoffzuschläge)
- neu eingeführter oder erhöhter allgemein verbindlicher Gebühren oder Abgaben
(z. B. erhöhte Hafen- oder Flughafengebühren u. Abgaben)
- staatlich verfügter Preiserhöhungen,
- Wechselkursänderungen
zu erhöhen.
Falls Royal Caribbean den Reisepreis aus den oben erwähnten Gründen ändern muss,
wird dem Kunden diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt
gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglich gebuchten
Pauschalpreises, so hat der Kunde das Recht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt
der Mitteilung von Royal Caribbean kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Royal
Caribbean in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus
seinem Angebot anzubieten. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden im
Falle des Rücktritts schnellstmöglich ohne jeglichen Abzug rückerstattet.
8. Ersatzreisender/Vertragsrücktritt/Umbuchung
8.1 Rücktritt durch den Reisegast
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Die Kündigungserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich
schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein
Rücktritt gewertet. Massgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der
Rücktrittserklärung bei Royal Caribbean.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt die
Reise nicht an, kann Royal Caribbean Ersatz seiner Aufwendungen und der
getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der
Rücktrittspauschalen hat Royal Caribbean gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnliche, mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, Royal Caribbean gegenüber
nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden
ist.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die
Royal Caribbean für ihre Reise fordern muss – jeweils pro Person:
Bei Eigenanreise, Busanreise oder
Flugprogramm „EasyFly“, mit Ausnahme des „QuickFly“ Programms:
- Rücktritt bis zum 60. Tag vor
Reiseantritt 10 % des Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 59. und 30. Tag
vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag
vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 14. und 08. Tag
vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
- Rücktritt ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90 % des
Reisepreises
Bei Anreisen mit dem Flugprogramm
„QuickFly“, oder bei Vermischung beider Flugprogramme:
- Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 14. und 08. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
- Rücktritt ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90 % des
Reisepreises
Soweit eine oder mehrere Personen aus einer
Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen) nicht mehr an einer Reise teilnehmen
wollen (Stornierung), so ist die Stornierung der gesamten Kabine, verbunden mit
der Neubuchung für die verbleibenden Reisegäste, erforderlich. Royal Caribbean
wird sich das durch die Verwendung der ursprünglichen Reiseleistung erlangte,
sowie evtl. ersparte Aufwendungen, anrechnen lassen. Bei der Neubuchung einer
Kabine zur Einzelbelegung beträgt der Zuschlag, den Royal Caribbean berechnet, 100
% des Kabinenpreises.
8.2 Namensänderung/Ersatzreisende
Bei Änderungen des Namens oder Nennung einer
Ersatzperson muss Royal Caribbean Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen,
inkl. der Mehrkosten seitens Drittanbieter (Flug, Hotel). Für den Mehraufwand
im Hause von Royal Caribbean entsteht in jedem Fall zusätzlich eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 93,– je Reisendem. Als Namensänderung gilt
jede Veränderung der Schreibweise des Vor- oder Zunamens. Die Angabe einer
Ersatzperson oder eine Namensänderung ist nur möglich, solange das Schiff nicht
für solche Änderungen gesperrt ist. Soweit eine solche Änderung nach diesem
Zeitpunkt erforderlich ist, muss die Reise ersatzlos storniert werden. Sollte
dies der Fall gewesen sein, werden keine Rücktrittskosten in Rechnung gestellt.
8.3 Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Schiffs, des Reisebeginns (Flug),
der Unterkunft oder der Beförderungsart (z. B. Wechsel der Kabinenkategorie,
Änderung der Ausreise etc.) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden trotzdem
eine Umbuchung vorgenommen, so wird Royal Caribbean dem Kunden die entstehenden
Mehrkosten berechnen. Umbuchungen werden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch
der Reisepreis reduziert. Für den Mehraufwand seitens Royal Caribbean entsteht
zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 31,– pro Person, wenn der
entsprechende Wunsch des Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn
vorliegt und eine entsprechende Änderung möglich ist. Änderungen ab dem 60. Tag
vor Reiseantritt sowie Änderungen zum Zwecke der Preisreduzierung sind nur nach
vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Es gelten dann die obigen
Rücktrittskostenpauschalen (siehe Ziffer 7.1).
9. Vertragskündigung durch Royal Caribbean
9.1 Royal Caribbean kann den Reisevertrag nach Antritt
der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung von Royal Caribbean nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in
solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen
des Kunden. Gleiches gilt bei Nichtbefolgung der «Guest Vacation Policy» (z. B.
Waffen- oder Drogenbesitz, Gewalttätigkeit, beleidigendes Verhalten). Über die
«Guest Vacation Policy» wird der Kunde zu Beginn der Kreuzfahrt informiert. Die
«Guest Vacation Policy» ist auch vorab unter www.royalcaribbean.ch erhältlich
und ist wesentlicher Bestandteil der Reisebedingungen.
9.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines
Kunden nach dem pflichtgemässen Ermessen der medizinischen Berater der Royal
Caribbean eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Kunde reiseunfähig ist
oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt, kann die Beförderung
verweigert oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen und der Kunde
zum Verlassen des Schiffs aufgefordert werden.
9.3 Wird die Beförderung in den Fällen Ziffer 8.1 und
Ziffer 8.2 von Royal Caribbean verweigert, so behält diese den Anspruch auf den
Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschliesslich
der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Für eventuell
entstehende Mehrkosten des Kunden steht Royal Caribbean nicht ein. Insbesondere
trägt der Kunde Aufwendungen für seinen Rücktransport an seinen Heimatort
selbst.
10. Höhere Gewalt
10.1 Wird vor Reisebeginn die Durchführung der Reise
infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer und nicht zu vertretender
aussergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z. B.
durch Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (wie z.
B. Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln), Embargos,
Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkunftsstätten oder andere
Vorfälle, die in ihrer Auswirkung den vorgenannten Beispielen gleichkommen
(höhere Gewalt), so kann sowohl Royal Caribbean als auch der Kunde vor
Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der eingezahlte Reisepreis wird
unverzüglich zurückerstattet.
10.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt
der Reise, so kann sowohl Royal Caribbean als auch der Kunde den Vertrag
kündigen. In diesem Fall wird Royal Caribbean die infolge der Vertragsaufhebung
notwendigen Massnahmen treffen und für die Rückbeförderung des Kunden sorgen,
sofern diese im Vertrag vereinbart ist und nicht höhere Gewalt entgegensteht. Bei
Kündigung des Vertrages steht Royal Caribbean nur ein Anspruch auf Ersatz der
Aufwendungen für erbrachte Leistungen zu. Mehrkosten der Rückbeförderung
und/oder sonst notwendiger Massnahmen tragen die Parteien des Reisevertrages je
zur Hälfte, darüber hinausgehende Kosten der Kunde allein.
11. Gewährleistung
11.1 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäss
erbracht oder ist sie mangelhaft, ist der Kunde verpflichtet, auftretende
Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Es wird die Einholung
einer schriftlichen Bestätigung der Bordrezeption über den Mangel und die
erfolgte Mängelanzeige empfohlen. Der Anspruch auf Abhilfe ist nicht gegeben,
wenn diese einen unverhältnismässig hohen Aufwand erfordern würde. Das gleiche
gilt, wenn sich ein Mangel nicht beseitigen lässt. Royal Caribbean kann Abhilfe
dadurch schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Leistung erbringt.
Der Kunde kann die angebotene Abhilfe, auch in der Form der Ersatzleistung, nur
dann ablehnen, wenn sie für ihn unzumutbar ist.
11.2 Hilft Royal Caribbean der Beanstandung des Kunden
nicht ab, kann dieser nach Beendigung der Reise für die Dauer der nicht
vertragsgemässen Erbringung der Kreuzfahrt eine entsprechende Herabsetzung des
Kreuzfahrtpreises verlangen (Minderung). Ein Minderungsanspruch entfällt, wenn
es der Kunde schuldhaft unterlassen hat, Royal Caribbean den Mangel anzuzeigen.
Unwesentliche Beeinträchtigungen der Reiseleistung stellen keinen Reisemangel
dar.
11.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet Royal Caribbean innerhalb einer angemessenen Frist
keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmässig
durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die
Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Royal Caribbean erkennbarem Grund
nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Royal Caribbean oder ihren
Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag
gekündigt, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung, sofern auch
diese Gegenstand des Reisevertrages war. Der Kunde hat den Teil des
Reisepreises zu zahlen, der auf die Leistung entfällt, die er in Anspruch
genommen hat, sofern diese Leistung für ihn nicht wertlos war.
11.4 Beruht der Mangel der Kreuzfahrt auf einem
Umstand, den Royal Caribbean zu vertreten hat, so kann der Kunde unbeschadet
der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für
die Höhe des Anspruchs gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 11 dieser
Reisebedingungen.
12. Haftung und Haftungsbeschränkung
12.1 Royal Caribbean entschädigt den Kunden im Rahmen
der nachfolgenden Bestimmungen für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung
der vertraglich vereinbarten Leistungen und dem Kunden dadurch entstandener
zusätzliche Kosten (Unter Vorbehalt der Ziff. 10 und 12.), soweit es der
Reiseleitung nicht möglich war, dem Kunden eine gleichwertige Ersatzleistung
anzubieten und auch kein Verschulden des Kunden vorliegt. Die Haftung von Royal
Caribbean ist insgesamt auf den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst
nur den unmittelbaren Schaden. Keine Haftung kann Royal Caribbean übernehmen,
falls in Folge von Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen
müssen. Ebenso haftet Royal Caribbean nicht für Programmänderungen, die auf
höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreise auch Niedrig- und Hochwasser,
Stürme, behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten), für die Royal
Caribbean nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
12.2 Die Haftung von Royal Caribbean als
Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sowie auch die
Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Royal
Caribbean oder von einem seiner Mitarbeitenden oder Beauftragten in Ausübung
ihrer Verrichtungen weder vorsätzlich noch grob fährlässig herbeigeführt wird
oder soweit Royal Caribbean für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.3 Die Haftung von Royal Caribbean als Beförderer
bei Kreuzfahrten für Schadensersatzansprüche ist für Personenschäden sowie
Kabinengepäckschäden gemäss den anwendbaren nationalen Gesetzen und
Internationalen Übereinkommen, im Besonderen das Athener Übereinkommen vom 13.
12. 1974 sowie das Londoner Übereinkommen vom 19. 11. 1976, beschränkt. Die
Gewährleistungsansprüche des Kunden gemäss vorstehender Ziffer 10 bleiben
hiervon unberührt.
Offene Gepäckschäden sind vom Kunden bis zur Ausschiffung,
verdeckte Gepäckschäden bis 15 Tage nach Ausschiffung anzuzeigen.
12.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen Royal Caribbean
ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als die von einem Leistungsträger
der Royal Caribbean zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch
auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Demgemäss regelt sich im
Flugbeförderungsbereich die Haftung der Royal Caribbean, soweit diese
vertraglicher Luftfracht- führer ist, nach den Bestimmungen der anwendbaren
nationalen Luftverkehrsgesetze in Verbindung mit den internationalen Abkommen
von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese
Abkommen beschränken in der Regel die Haftung für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck.
12.5 Royal Caribbean haftet nicht für die vom Kunden
eingebrachten Wertgegenstände und Geld sowie für den Verlust oder Beschädigung
von Dokumenten, sofern der Kunde diese nicht in den kostenlos bereitgestellten
Safes an Bord deponiert. Deponiert er diese, ist die Haftung von Royal
Caribbean gemäss Ziffer 11.3 beschränkt.
12.6 Royal Caribbean haftet nicht für Kosten, die dem
Kunden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen. Dies gilt für
Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern
Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. In
keinem Fall ist der Kapitän verpflichtet, auf eventuell verspätete Kunden zu
warten.
12.7 Royal Caribbean haftet nicht für Angaben in
Prospekten Dritter (z. B. von Reisebüros), auf deren Entstehung sie keinen
Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht überprüfen konnte (vgl. oben
Ziffern 4.6 und 4.7).
12.8 Royal Caribbean haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z. B. Flüge, Ausflüge), wenn
diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden
erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von Royal Caribbean sind. Royal
Caribbean haftet indessen für einen dem Kunden entstandenen Schaden, wenn und
insoweit dafür die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch
Royal Caribbean kausal war.
13. Ausschlussfrist und Verjährung
13.1 Vertragliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit
dem Reisevertrag und den von Royal Caribbean erbrachten Leistungen stehen, sind
vom Kunden ausschliesslich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Royal Caribbean geltend zu machen. Es
wird hierfür die Schriftform empfohlen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche
nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist gehindert war.
13.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden aus dem
Reisevertrag sowie Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten
oder Nebenpflichten verjähren in zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten
Reiseende.
14. Landausflüge
14.1 Der Kunde kann in jedem vom Kreuzfahrtschiff
angelaufenen Hafen an Landausflügen teilnehmen, die von ortsansässigen
Veranstaltern angeboten werden. Landausflüge sind eine Fremdleistung im Sinne
obiger Ziffern 3.2 und 11.8. Royal Caribbean vermittelt den Kunden den
Abschluss von Verträgen zur Durchführung von Landausflügen mit den
ortsansässigen Veranstaltern. Anmeldungen zu Landausflügen werden von Royal
Caribbean an Bord des jeweiligen Kreuzfahrtschiffs für die ortsansässigen
Veranstalter entgegengenommen oder online bis spätestens 5 Tage vor Reisebeginn
unter www.royalcaribbean.com. Royal Caribbean übernimmt keine Haftung für
Personen- oder Sachschäden des Kunden während eines Landausflugs.
15. Einschiffung und Gepäck
15.1 Die Einschiffung beginnt zu dem im
Kreuzfahrtticket genannten Zeitpunkt (im allgemeinen um 13.00 Uhr des
Einschiffungstages). Kunden müssen bis spätestens zwei Stunden vor der im
Kreuzfahrtticket genannten Abfahrtszeit des jeweiligen Kreuzfahrtschiffs an
Bord sein. Ist dies aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht der Fall, gilt
die Kreuzfahrt als nicht angetreten mit der Rücktrittsfolge gemäss Ziffer 7.1.
15.2 Jeder Kunde ist berechtigt, für Kreuzfahrten bis
zu 90 kg Gepäck mitzuführen. Für Flüge gelten die diesbezüglichen Regelungen
der Fluggesellschaften.
15.3 Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der
Ein- oder Ausschiffung müssen sofort gemeldet werden. Der Kunde ist
verpflichtet, an Royal Caribbean oder deren Beauftragte eine schriftliche
Anzeige zu richten. Ist Kabinengepäck äusserlich erkennbar beschädigt, so ist
die Anzeige vor oder zum Zeitpunkt der Ausschiffung vorzunehmen. Bei anderem
äusserlich erkennbar beschädigtem Gepäck ist die Beschädigung zu melden, sobald
es dem Kunden wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äusserlich nicht
erkennbar, muss die Meldung spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung,
der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Aushändigung
hätte erfolgen können.
16. Anschlussprogramme
16.1 In Verbindung mit der Schiffsreise kann Royal
Caribbean dem Kunden zur Ergänzung der Kreuzfahrt ausgewählte Vor- oder
Nach-Hotelarrangements anbieten. Auskunft erteilt Ihr Reisebüro oder Royal
Caribbean.
17. Pass/Visa/Impfung
17.1 Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf
der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der
Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Royal Caribbean ist im Falle des
Verstosses berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kunde einen
Anspruch auf Erstattung des Reisepreises gemäss der Stornoregelung in obiger
Ziffer 7.1 hat.
17.2 Royal Caribbean informiert im Reiseprospekt über
die Reisepasspflicht hinaus über die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen,
die für die jeweiligen Reiseländer gültig sind. Diese Informationen werden für
Schweizer Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben
sind. In der Person des Kunden begründete persönliche Verhältnisse (z. B.
Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass,
Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie
Royal Caribbean nicht ausdrücklich vom Kunden mitgeteilt worden sind.
Darüber, ob Kinder im Pass der mitreisenden Eltern
eingetragen werden können oder – für manche Länder – einen eigenen Kinderpass
benötigen, erteilt das Reisebüro oder Royal Caribbean Auskunft.
17.3 Royal Caribbean wird den Kunden vor
Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der vorstehenden Vorschriften
informieren.
17.4 Soweit Royal Caribbean ihrer Hinweispflicht
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur
Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei
denn, dass sich Royal Caribbean ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa,
Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation von Royal Caribbean bedingt sind. Wenn Royal
Caribbean im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, haftet sie auch dann
nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcher
Unterlagen, es sei denn, dass sie die Verzögerung zu vertreten hat.
17.5 Für die Einreise in die USA benötigen Schweizer
Staatsbürger einen maschinenlesbaren Reisepass. Dies gilt auch für Kinder jeden
Alters. Aufgrund der verschärften Sicherheitslage müssen den
US-Einreisebehörden bereits vor Abreise die Passdaten aller Gäste vorgelegt
werden. Die entsprechenden Daten werden mittels Formular abgefordert, können
jedoch auch per Internet eingegeben werden. Nichtübermittlung der Passdaten,
bzw. fehlerhafte Passdaten, können zum Ausschluss von der Kreuzfahrt führen.
Sofern auch andere Leistungsträger (besonders Fluggesellschaften) die Passdaten
bei den Einreisebehörden vorlegen müssen, ist Royal Caribbean verpflichtet,
diese entsprechend weiterzuleiten, um die Durchführung der gesamten Reise nicht
zu gefährden. Eine Weitergabe an andere Parteien, insbesondere zu kommerziellen
Zwecken, erfolgt nicht.
17.6 Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses
Kreuzfahrtkataloges sind für die hierin angebotenen Kreuzfahrten keine
Impfungen erforderlich. Royal Caribbean wird den Kunden über etwa nachträglich
eintretende Impfungserfordernisse informieren.
18. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05)
verpflichtet Royal Caribbean, den Kunden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flüge bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt Royal Caribbean dem Kunden die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug
durchführen bzw. durchführen. Sobald Royal Caribbean weiss, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Royal Caribbean den Kunden
darüber informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Royal Caribbean den Kunden
über den Wechsel informieren. Royal Caribbean wird unverzüglich alle
angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch
wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der
Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die
Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar.
19. Datenschutz
19.1 Die personenbezogenen Daten, welche der Kunde
Royal Caribbean zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und
genutzt, sofern diese zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Royal
Caribbean und die Buchungsstelle des Kunden behält sich vor, den Kunden darüber
hinaus zukünftig über aktuelle Angebote zu informieren, soweit für Royal
Caribbean nicht erkennbar ist, dass der Kunde dies nicht wünscht. Wenn der
Kunde die Zusendung von Information nicht wünscht, wendet er sich diesbezüglich
an seine Buchungsstelle.
20. Allgemeines
20.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrags einschliesslich der vorliegenden Reisebedingungen (oder von
Teilen hiervon) hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags oder
dieser Reisebedingungen zur Folge.
20.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und
Royal Caribbean aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag unterliegen
schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Frankfurt am
Main. Für Klagen der Royal Caribbean aus Verträgen mit Konsumenten bzw. in
Verbrauchersachen gilt der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des
Kunden als Gerichtsstand.
20.3 Alle Angaben in unseren Prospekten werden
vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck-
und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
20.4 Für Ihren Schutz empfehlen wir Ihnen den
Abschluss von Reiseversicherungen für die Fälle von Annullierung, Krankheit,
Unfall etc. Im Reisepauschalpreis ist keine Versicherungsleistung inbegriffen.
21. Reiseveranstalter
Reiseveranstalter ist Royal Caribbean Cruises Ltd.
Miami vertreten durch RCL Cruises Ltd.,
Zweigniederlassung Frankfurt am Main, sofern es sich nicht um Kreuzfahrten mit
den Schiffen: Legend of the Seas, Splendour of the Seas, Vision of the Seas,
Independence of the Seas, Rhapsody of the Seas, Liberty of the Seas, Grandeur
of the Seas, Adventure of the Seas, Mariner of the Seas, Brilliance of the Seas
oder Navigator of the Seas handelt.
In diesem Fall ist Reiseveranstalter die RCL Cruises Ltd. UK, vertreten
durch RCL Cruises Ltd., Zweigniederlassung Frankfurt am Main.
Bitte beachten Sie hierzu ergänzend die Angaben bei
Ihrer Buchung und den Reiseunterlagen.
Royal Caribbean International, Royal Caribbean, Crown
& Anchor, Allure of the Seas, Oasis of the Seas, Independence of the Seas,
Freedom of the Seas, Liberty of the Seas, Adventure Ocean, Jewel of the Seas,
Serenade of the Seas, Mariner of the Seas, Brilliance of the Seas, Radiance of
the Seas, Explorer of the Seas, Voyager of the Seas, Vision of the Seas,
Navigator of the Seas, Rhapsody of the Seas, Grandeur of the Seas, Enchantment
of the Seas, Legend of the Seas, Splendour of the Seas, Monarch of the Seas,
Majesty of the Seas, Adventure of the Seas, CocoCay, Labadee, GolfAhoy!,
SuperCharge, Sea Pass, Viking Crown Lounge, ShipShape, Royal Caribbean Cruises
sind eingetragene Warenzeichen von Royal Caribbean Cruises Ltd.®
© 2011, RCL Cruises Ltd.. Alle Rechte vorbehalten.
Die Reise- und Zahlungsbedingungen finden Sie auch im
Internet unter www.royalcaribbean.ch